9. Aufrechnung, Abtretung, Weiterveräußerung von Lizenzrechten

9.1 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Systerna anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9.2 Systerna behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung von Forderungen an Dritte vor.

9.3 Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von Systerna nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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