15. Haftungsbeschränkungen

15.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Systerna auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Systerna . Gegenüber Unternehmern haftet Systerna bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

15.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Systerna zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

15.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Systerna Arglist vorwerfbar ist.

15.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass wir für den Inhalt externer Webseiten von Systerna keine Verantwortung (Haftung) übernehmen.

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