10. Patent- und Urheberrechte

10.1 Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt Systerna keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, Systerna unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

10.2 An Softwareprodukten, die von Systerna erstellt wurden, behält sich Systerna das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne schriftliche Einwilligung von Systerna dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne ausdrückliche Einwilligung von Systerna ebenfalls untersagt. Auf Verlangen von Systerna hin sind sie unverzüglich an Systerna herauszugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet Systerna nur, wenn ihr bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.

10.3 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt worden, so hat der Käufer Systerna von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

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